Der Vorstand hat den Sportplatz in Langscheid weiterhin komplett gesperrt. Das bedeutet, dass kein Mannschaftstraining und auch kein Freizeitsport auf dem Gelände des Sportplatzes stattfinden wird/darf.
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat bekanntgegeben, dass nach wie vor kein regulärer Wettkampf- oder Trainingsbetrieb im Amateur- und Jugendfußball möglich ist. Unter Paragraph § 9 “Sport“ heißt es in Absatz 1, dass „der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb […]“ untersagt ist. Weiter heißt es unter Absatz 4 zwar, dass für „Personen, die zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, auch die nicht-kontaktfreie Ausübung ohne Mindestabstand zulässig“ ist – jedoch schließt dies ausdrücklich nur Gruppen mit einer Maximalanzahl von zehn Personen ein. Sportfeste wie zum Beispiel Fußball-Turniere, Freundschaftsspiele und ähnliche Sportveranstaltungen sind ferner bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt (§ 9, Absatz 6).
Die kompette Fassung kann hier eingesehen werden.
Die Tennisplätze sind spielbereit und wurden entsprechend vorbereitet, so dass hier, unter Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen, nach Rücksprache mit dem Vorstand Tennis gespielt werden darf.